<TEI> <teiHeader> <fileDesc> <titleStmt> <title type="main">Rätoromanische Chrestomathie</title> <author> <persName> <surname>Decurtins</surname> <forename>Caspar</forename> </persName> </author> </titleStmt> <editionStmt> <edition>Digitalisierte Ausgabe</edition> </editionStmt> <extent> <measure type="pages">1</measure> </extent> <publicationStmt> <pubPlace>Köln</pubPlace> <publisher> <orgName>Sprachliche Informationsverarbeitung, Universität zu Köln</orgName> <email>buero@spinfo.uni-koeln.de</email> <address> <addrLine>Albertus-Magnus-Platz</addrLine> <addrLine>50923 Köln</addrLine> </address> </publisher> <availability> <licence target="http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/de/"> <p>Distributed under the Creative Commons Attribution-NonCommercial 3.0 Unported License.</p> </licence> </availability> </publicationStmt> <sourceDesc> <bibl>Decurtins, Caspar: Rätoromanische Chrestomathie</bibl> <biblFull> <titleStmt> <title level="m" type="main">Rätoromanische Chrestomathie</title> <author> <persName> <surname>Decurtins</surname> <forename>Caspar</forename> </persName> </author> </titleStmt> <editionStmt> <edition n="1"/> </editionStmt> <extent> <measure type="pages">7260</measure> </extent> <publicationStmt> <pubPlace>Erlangen</pubPlace> <publisher> <name>Vollmöller, Karl</name> </publisher> </publicationStmt> </biblFull> <msDesc> <msIdentifier> <repository>Digizeitschriften.de</repository> </msIdentifier> <physDesc> <typeDesc> <p>Chrestomatie</p> </typeDesc> </physDesc> </msDesc> </sourceDesc> </fileDesc> <encodingDesc> <p>Dieses Werk wurde in XML/TEI P5 kodiert.</p> </encodingDesc> <profileDesc> <langUsage> <language>Rhaeto Romanic</language> </langUsage> <textClass></textClass> </profileDesc> </teiHeader> <text> <body> Vorwort <lb/>
V <lb/>
Dr. Robbi Staatsarchivar besorgte die Kopie der Charta de la Liga nach <lb/>
dem Original in der bündnerischen Kantonsbibliothek. Das Manuskript <lb/>
bezeichnet mit Cbgl entstammt einem handschriftlichen Oktavband des <lb/>
16. Jahrhunderts, das Kopien von Urkunden u. s. w. des gleichen Jahrhunderts <lb/>
… auf grobem Papier geschrieben enthält. Die Initialen sind mit <lb/>
roter Tinte geschrieben. J. Stella in Samaden ist dessen Schreiber. <lb/>
Im zweiten Teil veröffentlichen wir Unterengadinisches, eine Sammlung, <lb/>
… die hauptsächlich durch die rastlose Tätigkeit des greisen C. Bardola <lb/>
zustande kam. Mehr zur Ehrung des Sammlers, der bereits das 85 jährige <lb/>
Geburtstagsjubiläum gefeiert hat, als daß es streng genommen hieher gehörte <lb/>
… — Band X hatte ja das Engadinische des 19. Jahrh. zum Gegenstand <lb/>
… —, fügten wir hier eine Anzahl Gedichte des gleichen Verfassers <lb/>
bei. Im reichen Sagenmaterial dieses Bandes kommen wir wieder in Berührung <lb/>
… mit Wasser-, … Luft- und Windgeistern jeder Art. Licht in der <lb/>
Kirche und feurige Kohlen in deren Nähe künden sich scheinbar als Reste <lb/>
eines alten Sonnenkultus. Märchen, Novellen, zahlreiche Kinderverse, <lb/>
Volksspiele und Volkssprichwörter bieten dem Folkloristen einen reichen <lb/>
Schatz besten Belegmaterials. Die Weisheit der Volksmedizin, wo interessante <lb/>
… Reste uralten Aberglaubens noch stecken geblieben sind und die <lb/>
Wetter- und Landwirtschaftsregeln, die wohl erst mit dem Fortschreiten <lb/>
der meteorologischen Wissenschaft größere Aufmerksamkeit finden dürften, <lb/>
sind gut vertreten. <lb/>
Dieser Band bietet aus den zahllosen Rechtsquellen Bündens die <lb/>
romanische Fassung der Kriminal- und Zivilstatuten des unterengadinischen <lb/>
Gerichtes Unter - Muntfallun. Es sind Rechtsquellen, die zur Zeit der Entstehung <lb/>
… der Bünde sich entwickelten, wenn auch die vorliegende Abfassung <lb/>
neuere Daten enthält und Revisionen aufweist, die bereits ins 18. Jahrhundert <lb/>
… hineinreichen und darüber hinaus. Die letzten Reste der karolingischen <lb/>
… Gaueinteilung verschwinden langsam und der nachkommende <lb/>
feudale bischöfliche Staat wird durch die autonome Gerichtsgemeinde ersetzt. <lb/>
… Das war die Blütezeit der spezifisch bündnerischen Rechtsgeschichte, <lb/>
die nach Wagner und Salis, welche die Rechtsquellen des Kantons Graubünden <lb/>
… teilweise veröffentlichten und verarbeiteten, bereits um 1774 in <lb/>
Stagnation gerieten. <lb/>
Die beiden Manuskripte, welche wir hier veröffentlichen, dürfen bedeutendes <lb/>
… linguistisches und rechtsgeschichtliches Interesse beanspruchen. <lb/>
Es sind Privatabschriften, die wahrscheinlich nach den amtlichen romanischen <lb/>
… Publikationen aus der Mitte des 17. Jahrhunderts, abgefaßt wurden. <lb/>
Sie mögen sich mit dem „Cudisch cotschen“ des Verfassers der Philomena, <lb/>
… des Pfarrers J. Martinus ex Martinis berührt haben; … denn er war </body> </text></TEI>