<TEI> <teiHeader> <fileDesc> <titleStmt> <title type="main">Rätoromanische Chrestomathie</title> <author> <persName> <surname>Decurtins</surname> <forename>Caspar</forename> </persName> </author> </titleStmt> <editionStmt> <edition>Digitalisierte Ausgabe</edition> </editionStmt> <extent> <measure type="pages">1</measure> </extent> <publicationStmt> <pubPlace>Köln</pubPlace> <publisher> <orgName>Sprachliche Informationsverarbeitung, Universität zu Köln</orgName> <email>buero@spinfo.uni-koeln.de</email> <address> <addrLine>Albertus-Magnus-Platz</addrLine> <addrLine>50923 Köln</addrLine> </address> </publisher> <availability> <licence target="http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/de/"> <p>Distributed under the Creative Commons Attribution-NonCommercial 3.0 Unported License.</p> </licence> </availability> </publicationStmt> <sourceDesc> <bibl>Decurtins, Caspar: Rätoromanische Chrestomathie</bibl> <biblFull> <titleStmt> <title level="m" type="main">Rätoromanische Chrestomathie</title> <author> <persName> <surname>Decurtins</surname> <forename>Caspar</forename> </persName> </author> </titleStmt> <editionStmt> <edition n="1"/> </editionStmt> <extent> <measure type="pages">7260</measure> </extent> <publicationStmt> <pubPlace>Erlangen</pubPlace> <publisher> <name>Vollmöller, Karl</name> </publisher> </publicationStmt> </biblFull> <msDesc> <msIdentifier> <repository>Digizeitschriften.de</repository> </msIdentifier> <physDesc> <typeDesc> <p>Chrestomatie</p> </typeDesc> </physDesc> </msDesc> </sourceDesc> </fileDesc> <encodingDesc> <p>Dieses Werk wurde in XML/TEI P5 kodiert.</p> </encodingDesc> <profileDesc> <langUsage> <language>Rhaeto Romanic</language> </langUsage> <textClass></textClass> </profileDesc> </teiHeader> <text> <body> 8 <lb/>
La Passiun da Somvitg <lb/>
Diese kampfbewegten Zeiten bekunden, dass die Demokratie im <lb/>
Staate der drei Bünde keine leere Form war. Der Bauer, infolge des <lb/>
grossen Gemeindeeigentums an Wald und Weide ökonomisch unabhängig, <lb/>
war auf seine Freiheit stolz und hatte ein offenes Auge und ein warm schlagendes <lb/>
Herz für alle politischen Fragen. Die Ausübung der Souvärenitätsrechte <lb/>
von Generation zu Generation hatte dem rätischen Bauer eine politische <lb/>
Schulung und Tüchtigkeit verliehen, die unsere Bewunderung erregt. Dieses <lb/>
ausserordentliche Verständnis für die Fragen der Grosspolitik, dem wir <lb/>
bei den damaligen Bauern begegnen, erklärt sich, wenn wir bedenken, mit <lb/>
welchem Selbstbewusstsein der kleine Staat der drei Bünde mit den Grossmächten <lb/>
Frankreich, Spanien und Venedig verkehrte. <lb/>
Dazu kommt eine für unsere Zeit unmögliche und unglaubliche allgemeine <lb/>
Teilnahme am Gerichtswesen. Die wenigen und einfachen Bestimmungen <lb/>
der „Hochgerichtsstatuten“ machten es dem Bauer möglich, <lb/>
im Volksgericht zu sitzen, um das die Väter jahrhundertelang gestritten <lb/>
hatten; waren ja die bündnerischen Freiheitskriege ein Kampf um das <lb/>
Recht, von den Volksgenossen gerichtet zu werden. Das erklärt uns nun <lb/>
der Nuntiatur, den Landesprotokollen und Landesschriften besitzen wir zwei <lb/>
gedruckte Darstellungen des Streites, die eine: „Kürtzlich / doch gründlich / und <lb/>
wahrhaffter Bericht über die entzwischen dem Fürstlichen Gottshauss Dissentis <lb/>
/ und der Ehrsamen Gmeind Brügels und übrigen mitthafften Gmeinden der <lb/>
Löbl. Landschafft Dissentis obwaltende Zehent - Streittigkeit“ betitelt, stammt <lb/>
offenbar aus dem Kloster. Der Verfasser hat die alten Urkunden sorgfältig <lb/>
durchgesehen und gibt eine interessante historische Übersicht über die rechtliche <lb/>
Stellung des Klosters zur Landschaft. Die Darstellung, die das Hochgericht <lb/>
an die „Hochgeachtete Wohl - Edel gestrennge Fromme Fürsichtige wohlweise <lb/>
getreue liebe Eyd- und Pundtsgenossen“ richtet, sucht den Beweis zu <lb/>
führen, dass das Hochgericht nur zur Wahrung seiner Landeshoheit das „unparteiische <lb/>
Gericht“ abweisen musste. Einige zeitgenössische Aufzeichnungen <lb/>
von Interesse im Zehntenstreit enthält das Copialbuch der Schmid von <lb/>
Grüneck. <lb/>
Von den späteren Historikern hat nur J. A. von Sprecher in seiner „Geschichte <lb/>
der Republik der drei Bünde“ den Zehntenstreit behandelt (I, 312 — 318). <lb/>
Wenn der Verfasser sich dabei fragt, welche Stellung Medels eingenommen habe, <lb/>
so übersieht er, dass diese Gemeinde nach der alten Einteilung mit der Gemeinde <lb/>
Brigels zusammen einen der vier Höffe bildete. Das erklärt uns, warum <lb/>
gerade dem Vertreter dieser Gemeinde, Statthalter Capeder, vom Bundstag der <lb/>
Einsitz verweigert wurde. <lb/>
La tiarza Cuort ei Breil, e Medel ensemen: Tier Breil vegnien dumbrai <lb/>
Dardin, Danis e Davanasa: Tier Medel Curaglia, Mutschnengia, Plata, Accla, <lb/>
Fuorns, S. Gion, Pali, e Soliva, Quella Cuort mett' era quater Giraus, dus de <lb/>
Breil, e dus de Medel. Vgl. Bd. IV, p. 44, 1. 4 — 7. </body> </text></TEI>